Anmeldungen für einen Betreuungsplatz in den Gemeinde Spelle und Schapen für das Kindergartenjahr 2025/2026

Es können nur Anmeldungen mit Eintrittsdatum vom 06.12.24 bis 31.05.26 eingetragen werden. Bei einem Aufnahmewunsch noch in diesem Kindergartenjahr (nur möglich bis 31.05.25) vermerken sie dies bitte zusätzlich im Info-Feld.


Daten der Einrichtung

Wunsch-Kita

Ein Kalender zur Auswahl des Datums

2. Wunsch-Kita

Angaben zum Kind

Ein Kalender zur Auswahl des Datums

Angaben zum 1. Sorgeberechtigten/1. Kontaktperson

Angaben zum 2. Sorgeberechtigten/ 2. Kontaktperson


Datenschutz und wichtige Informationen


Wichtige Informationen zum Online-Anmeldeverfahren

für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Spelle und Schapen

www.spelle.de

-           Die Altersstruktur und die Betreuungszeiten der Einrichtungen werden Ihnen im Onlineanmeldeformular angezeigt.

-           Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einen Termin in den Einrichtungen zu vereinbaren um sich dort direkt zu informieren. Suchen Sie den Kontakt zu den Mitarbeitenden und lassen Sie sich Ihre Fragen beantworten.

-           Anmeldezeitraum ist vom 06.12.2024 bis 31.12.2024 – ausschließlich online.

Anschließend werden die Anmeldungen bearbeitet. Anmeldungen, die nach Ende des Anmeldezeitraumes eingehen, werden nachrangig behandelt.

-           Sie brauchen für die Anmeldung einen Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse.

-           Es können nur Kinder angemeldet werden, die schon geboren sind.

-           Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt zum Kita-Jahr 2025/2026 erstmalig anhand von Punktesystemen.

In einem Arbeitskreis – bestehend aus Vertretern der kirchlichen und kommunalen Kindertagesstätten sowie Trägervertretern - wurden einheitliche Platzvergabekriterien erarbeitet und in einem Punktesystem abgebildet. Ziel war es, ein für alle Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Spelle einheitliches Punktesystem zu schaffen, um die Vergabe der Betreuungsplätze rechtssicher, transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die politischen Gremien der Gemeinden Spelle, Schapen und Lünne sowie der Kirchenrat der ev.-ref. Kirchengemeinde Schapen haben das vorgenannte Punktesystem einheitlich beschlossen.

Die Kirchenvorstände der katholischen Kirchengemeinden Spelle, Venhaus, Schapen und Lünne haben einen abweichenden Beschluss gefasst. Dies führt dazu, dass bei der Vergabe der Betreuungsplätze zwei unterschiedliche Punktesysteme angewendet werden.

In der Online-Anmeldung wird das in den politischen Gremien beschlossene Punktesystem abgebildet, da die Hinterlegung zweier Punktesysteme nicht möglich ist. Dennoch sind alle Anmeldungen über die Online-Anmeldung vorzunehmen. Lediglich die Auswertung der zusätzlichen Punkte bei den katholischen Einrichtungen muss von diesen dann im Anschluss manuell erfolgen.

-           Hinweise zur Vergabe der Betreuungsplätze zum Kindergartenjahr 2025 / 2026 anhand von Punktesystemen

-           Punktesystem (kommunale Kindertagesstätten und ev.-ref. Kindertagesstätten)

-           Punktesystem (kath. Kindertagesstätten)

-        Für die Vergabe von Ganztagsplätzen werden separate Punkte vergeben. Hier sind
Nachweise einzureichen. Die Nachweise müssen bis zum Ende des Anmeldezeitraumes vorliegen. Es werden keine Unterlagen nachgefordert. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig vorliegen, können die Punkte nicht gewertet werden.

-           Nachweis ,,Berufstätigkeit''

-           Nachweis ,,berufsbedingte Alleinerziehende''

Falsche Angaben bei der Anmeldung (z.B. falsche Angaben in den Nachweisen zur Berufstätigkeit) können zu einer späteren Entziehung des Betreuungsplatzes zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten führen. Alle Anmeldungen werden äußerst genau geprüft.

-           Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. Die Aufnahme eines Kindes erfolgt grundsätzlich zum 01.08., also mit Beginn des Kindergartenjahres. Eine spätere Aufnahme ist nur in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Plätzen und in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung möglich.

-           Sie können ihr Kind in bis zu zwei Kindertagesstätten in Spelle oder Schapen anmelden – Erstwunsch und Zweitwunsch.

Im ersten Schritt wird das Punktesystem bei der Vergabe der Betreuungsplätze für die Erst-Wunsch-Einrichtung angewendet. Sollte ein Kind in der Erst-Wunsch-Einrichtung keinen Betreuungsplatz erhalten, wird es automatisch an die Zweit-Wunsch-Einrichtung weitergeleitet. Es ist möglich, dass dieses Kind auch in der Zweit-Wunsch-Einrichtung trotz hoher Punktzahl keinen Betreuungsplatz erhält, da die Betreuungsplätze dort bereits durch Kinder belegt sind, die die Einrichtung als Erstwunsch ausgewählt hatten.

Falls von beiden Einrichtungen Absagen erteilt werden müssen, wird die Anmeldung in eine allgemeine Liste bei der Samtgemeinde Spelle überführt. Auf Wunsch kann die Anmeldung dann an die weiteren Einrichtungen in den Gemeinden Spelle und Schapen verteilt werden. Dazu melden Sie sich bitte bei der Samtgemeinde Spelle (Email: Kita-Anmeldung@Spelle.de , Frau Marien: 05977/937-280, Frau Cigci: 05977/937-270). Hier wird eine Liste geführt, über die eine Verteilung auf die anderen Einrichtungen der Gemeinde Spelle und Schapen erfolgen kann.

-           Das gesamte Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß aufgrund der Flexibilisierung des Einschulungszeitraums bis Ende Juni dauern.

-           Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben oder kein Platz mehr benötigt wird, teilen Sie dies bitte direkt der jeweiligen Kindertagesstätte mit oder senden Sie eine E-Mail an Kita-Anmeldung@Spelle.de

-           Im Verlauf des Kindergartenjahres kann die Betreuungszeit nur geändert werden, wenn Plätze zur Verfügung stehen bzw. der Personalschlüssel weitere zu betreuende Kinder in der Sonderöffnungszeit zulässt.

-           Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder freiwillig auszufüllen. Für die Platzvergabe sind diese Angaben jedoch für die Einrichtungsleitung wünschenswert.

-           Falsche Angaben können zur Kündigung seitens des Trägers führen.

-           Der Betreuungsvertrag muss 14 Tage nach Erhalt in der Einrichtung wieder zurückgegeben werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den Platz.

-           Sie ziehen nach Spelle oder Schapen: Plätze in den Kindertagesstätten der Samtge-meinde Spelle werden nur an Kinder vergeben, die im Gebiet der Samtgemeinde Spelle wohnen. Sollten Sie Ihr Kind vor dem geplanten Umzug anmelden, vermerken Sie dies bitte im Anmeldeformular.

-           Datenschutzerklärung

Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass die von mir eingegebenen personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der zentralen Verwaltung zur Planung der Betreuungsplätze verwendet. Dazu werden die Daten zunächst nur an die 1. gewählte Einrichtung weitergegeben. Sollte die Aufnahme in die 1. gewählte Einrichtung nicht möglich sein, werden die Daten an die unter 2. genannte Einrichtung weitergegeben. Wird auch in der letzten angegebenen Einrichtung kein Platz angeboten, verbleibt die Anmeldung bei der Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Bildung und Familie. Über die Weitergabe der Daten werden Sie jeweils per E-Mail informiert.

Zum Zwecke der Ermittlung und der Erfüllung des Bedarfs an Plätzen in Tageseinrichtungen werden der Samtgemeinde Spelle der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der angemeldeten Kinder mit einer Zuordnung zu der jeweils aktuell bearbeitenden Einrichtung zur Verfügung gestellt (§14 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG). Sie können gegen die Speicherung der Daten Widerspruch bei der jeweils aktuell bearbeitenden Einrichtung einlegen.

Nachweise

-           Nachweis ,,Berufstätigkeit''

-           Nachweis ,,berufsbedingte Alleinerziehende''












Mir/Uns ist bewusst, dass bei Falschangaben ein zugesagter Betreuungsplatz jederzeit seitens des Trägers gekündigt werden kann.