Wichtige Informationen zum
Online-Anmeldeverfahren
für die Kindertagesstätten in der
Gemeinde Spelle
www.spelle.de
- Die
Altersstruktur und die Betreuungszeiten der Einrichtungen werden Ihnen im
Onlineanmeldeformular angezeigt.
- Bitte
nutzen Sie die Möglichkeit einen Termin in den Einrichtungen zu vereinbaren um
sich dort direkt zu informieren. Suchen Sie den Kontakt zu den MitarbeiterInnen
und lassen Sie sich Ihre Fragen beantworten.
- Anmeldezeitraum
ist vom 05. – 30.11.2022 – ausschließlich online. Anschließend werden die
Anmeldungen bearbeitet. Alle Anmeldungen die in diesem Zeitraum eingehen werden
gleichrangig behandelt.
- In allen Speller
Kindertagesstätten gibt es Aufnahmekriterien für die Vergabe der Plätze. Dazu
gehören beispielsweise:
- Der Wohnort des Kindes
muss in Spelle sein!
- Werden schon
Geschwisterkinder in der Einrichtung betreut?
- Alter des Kindes
- Ist
ein Elternteil alleinerziehend?
- Sind
beide Eltern berufstätig / noch in der Ausbildung/ im Studium?
- U.a.
- Sie
brauchen für die Anmeldung einen Internetzugang und eine gültige
E-Mail-Adresse.
- Es
können nur Kinder angemeldet werden, die schon geboren sind.
- Das
Kindergartenjahr geht vom 01.08. des Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres.
Grundsätzlich beginnt immer im August. Eine spätere Aufnahme ist nur in Abhängigkeit
von den zur Verfügung stehenden Plätzen und in Absprache mit der jeweiligen
Einrichtung möglich.
- Sie können ihr Kind in bis
zu zwei Kindertagesstätten in Spelle anmelden – Erstwunsch und Zweitwunsch.
Bekommt ihr Kind keinen Platz in der ersten Einrichtung wird die Anmeldung
automatisch an den Zweitwunsch weitergeleitet. Wird auch hier eine Absage
erteilt melden sie sich bitte bei der Samtgemeinde Spelle (Email:
Kita-Anmeldung@Spelle.de, Frau Marien: 05977/937-340, Frau Brinker:
05977/937-320). Hier wird eine Liste geführt, über die dann eine Verteilung auf
die anderen Einrichtungen der Gemeinde Spelle erfolgen kann.
- Die
Platzvergabe erfolgt in Abstimmung mit allen Einrichtungen und der Samtgemeinde
Spelle.
- Das
gesamte Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß aufgrund der Flexibilisierung des
Einschulungszeitraums bis Ende Juni dauern.
- Falls
sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben oder kein Platz mehr benötigt
wird, schreiben Sie dies bitte an die in der Bestätigungsmail angegebene
Adresse.
- Im
Verlauf des Kindergartenjahres kann die Betreuungszeit nur geändert werden,
wenn Plätze zur Verfügung stehen bzw. der Personalschlüssel weitere zu
betreuende Kinder in der Sonderöffnungszeit zulässt.
- Aufgrund
der Datenschutzgrundverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder
freiwillig auszufüllen. Für die Platzvergabe sind diese Angaben jedoch für die
Einrichtungsleitung wünschenswert.
- Falsche
Angaben können zur Kündigung seitens des Trägers führen.
- Der
Betreuungsvertrag muss 14 Tage nach Erhalt in der Einrichtung wieder
zurückgegeben werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den Platz.
- Sie ziehen nach Spelle:
Plätze in den Kindertagesstätten der Gemeinde Spelle werden nur an Kinder
vergeben, die im Gebiet der Gemeinde Spelle wohnen. Sollten Sie Ihr Kind vor
dem geplanten Umzug anmelden, vermerken Sie dies bitte im Anmeldeformular.
Datenschutzerklärung
Ich bin / Wir
sind damit einverstanden, dass die von mir eingegebenen personenbezogenen Daten
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden
ausschließlich zum Zweck der zentralen Verwaltung zur Planung der
Betreuungsplätze verwendet. Dazu werden die Daten zunächst nur an die 1.
gewählte Einrichtung weiter gegeben. Sollte die Aufnahme in die 1. gewählte
Einrichtung nicht möglich sein, werden die Daten an die unter 2. genannte
Einrichtung weiter gegeben. Wird auch in der letzten angegebenen Einrichtung
kein Platz angeboten, geht die Anfrage an das Familien- und Kinderservicebüro.
Über die Weitergabe der Daten werden Sie jeweils per E-Mail informiert.
Zum Zwecke
der Ermittlung und der Erfüllung des Bedarfs an Plätzen in Tageseinrichtungen
werden der Gemeine Spelle der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der
angemeldeten Kinder mit einer Zuordnung zu der jeweils aktuell bearbeitenden
Einrichtung zur Verfügung gestellt (§14 Gesetz über Tageseinrichtungen für
Kinder (KiTaG). Sie können gegen die Speicherung der Daten Widerspruch bei der
jeweils aktuell bearbeitenden Einrichtung einlegen.
Mir/Uns ist
bewusst, dass bei Falschangaben ein zugesagter Betreuungsplatz jederzeit
seitens des Trägers gekündigt werden kann.