Wichtige Informationen zum
Online-Anmeldeverfahren
für die Kindertagesstätten in der
Gemeinde Spelle und Schapen
www.spelle.de
- Die
Altersstruktur und die Betreuungszeiten der Einrichtungen werden Ihnen im
Onlineanmeldeformular angezeigt.
- Bitte nutzen
Sie die Möglichkeit einen Termin in den Einrichtungen zu vereinbaren um sich
dort direkt zu informieren. Suchen Sie den Kontakt zu den Mitarbeitenden und
lassen Sie sich Ihre Fragen beantworten.
- Anmeldezeitraum ist vom 06.12.2024 bis 31.12.2024 – ausschließlich online.
Anschließend werden die Anmeldungen bearbeitet. Anmeldungen, die nach
Ende des Anmeldezeitraumes eingehen, werden nachrangig behandelt.
- Sie brauchen
für die Anmeldung einen Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse.
- Es können nur
Kinder angemeldet werden, die schon geboren sind.
- Die
Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt zum Kita-Jahr 2025/2026 erstmalig
anhand von Punktesystemen.
In einem Arbeitskreis – bestehend aus
Vertretern der kirchlichen und kommunalen Kindertagesstätten sowie
Trägervertretern - wurden einheitliche Platzvergabekriterien erarbeitet und in
einem Punktesystem abgebildet. Ziel war es, ein für alle Kindertagesstätten in
der Samtgemeinde Spelle einheitliches Punktesystem zu schaffen, um die Vergabe
der Betreuungsplätze rechtssicher, transparent und nachvollziehbar zu
gestalten. Die politischen Gremien der Gemeinden Spelle, Schapen und Lünne
sowie der Kirchenrat der ev.-ref. Kirchengemeinde Schapen haben das vorgenannte
Punktesystem einheitlich beschlossen.
Die Kirchenvorstände der
katholischen Kirchengemeinden Spelle, Venhaus, Schapen und Lünne haben einen
abweichenden Beschluss gefasst. Dies führt dazu, dass bei der Vergabe der
Betreuungsplätze zwei unterschiedliche Punktesysteme angewendet werden.
In
der Online-Anmeldung wird das in den politischen Gremien beschlossene
Punktesystem abgebildet, da die Hinterlegung zweier Punktesysteme nicht möglich
ist. Dennoch sind alle Anmeldungen über die Online-Anmeldung vorzunehmen.
Lediglich die Auswertung der zusätzlichen Punkte bei den katholischen
Einrichtungen muss von diesen dann im Anschluss manuell erfolgen.
- Hinweise
zur Vergabe der Betreuungsplätze zum Kindergartenjahr 2025 / 2026 anhand von
Punktesystemen
- Punktesystem
(kommunale Kindertagesstätten und ev.-ref. Kindertagesstätten)
- Punktesystem
(kath. Kindertagesstätten)
- Für die Vergabe von Ganztagsplätzen werden
separate Punkte vergeben. Hier sind
Nachweise einzureichen. Die Nachweise müssen bis zum Ende des Anmeldezeitraumes
vorliegen. Es werden keine Unterlagen nachgefordert. Sollten die
erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig vorliegen, können die Punkte nicht
gewertet werden.
- Nachweis
,,Berufstätigkeit''
- Nachweis
,,berufsbedingte Alleinerziehende''
Falsche Angaben bei der Anmeldung (z.B.
falsche Angaben in den Nachweisen zur Berufstätigkeit) können zu einer späteren
Entziehung des Betreuungsplatzes zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten
führen. Alle Anmeldungen werden äußerst genau geprüft.
- Das Kindergartenjahr beginnt immer am
01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. Die Aufnahme eines
Kindes erfolgt grundsätzlich zum 01.08., also mit Beginn des Kindergartenjahres.
Eine spätere Aufnahme ist nur in Abhängigkeit von den
zur Verfügung stehenden Plätzen und in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung
möglich.
- Sie können ihr
Kind in bis zu zwei Kindertagesstätten in Spelle oder Schapen anmelden –
Erstwunsch und Zweitwunsch.
Im
ersten Schritt wird das Punktesystem bei der Vergabe der Betreuungsplätze für
die Erst-Wunsch-Einrichtung angewendet. Sollte ein Kind in der
Erst-Wunsch-Einrichtung keinen Betreuungsplatz erhalten, wird es automatisch an
die Zweit-Wunsch-Einrichtung weitergeleitet. Es ist möglich, dass dieses Kind
auch in der Zweit-Wunsch-Einrichtung trotz hoher Punktzahl keinen
Betreuungsplatz erhält, da die Betreuungsplätze dort bereits durch Kinder
belegt sind, die die Einrichtung als Erstwunsch ausgewählt hatten.
Falls
von beiden Einrichtungen Absagen erteilt werden müssen, wird die Anmeldung in
eine allgemeine Liste bei der Samtgemeinde Spelle überführt. Auf Wunsch
kann die Anmeldung dann an die weiteren Einrichtungen in den Gemeinden Spelle
und Schapen verteilt werden. Dazu melden Sie sich bitte bei der Samtgemeinde Spelle (Email: Kita-Anmeldung@Spelle.de , Frau
Marien: 05977/937-280, Frau Cigci: 05977/937-270). Hier wird eine Liste
geführt, über die eine Verteilung auf die anderen Einrichtungen der Gemeinde
Spelle und Schapen erfolgen kann.
- Das gesamte
Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß aufgrund der Flexibilisierung des
Einschulungszeitraums bis Ende Juni dauern.
- Falls sich
nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben oder kein Platz mehr benötigt wird,
teilen Sie dies bitte direkt der jeweiligen Kindertagesstätte mit oder senden
Sie eine E-Mail an Kita-Anmeldung@Spelle.de
- Im Verlauf des
Kindergartenjahres kann die Betreuungszeit nur geändert werden, wenn Plätze zur
Verfügung stehen bzw. der Personalschlüssel weitere zu betreuende Kinder in der
Sonderöffnungszeit zulässt.
- Aufgrund der
Datenschutzgrundverordnung sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder
freiwillig auszufüllen. Für die Platzvergabe sind diese Angaben jedoch für die
Einrichtungsleitung wünschenswert.
- Falsche
Angaben können zur Kündigung seitens des Trägers führen.
- Der
Betreuungsvertrag muss 14 Tage nach Erhalt in der Einrichtung wieder
zurückgegeben werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den Platz.
- Sie ziehen
nach Spelle oder Schapen: Plätze in den Kindertagesstätten der Samtge-meinde Spelle
werden nur an Kinder vergeben, die im Gebiet der Samtgemeinde Spelle wohnen.
Sollten Sie Ihr Kind vor dem geplanten Umzug anmelden, vermerken Sie dies bitte
im Anmeldeformular.
- Datenschutzerklärung
Ich bin / Wir sind damit
einverstanden, dass die von mir eingegebenen personenbezogenen Daten
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden
ausschließlich zum Zweck der zentralen Verwaltung zur Planung der
Betreuungsplätze verwendet. Dazu werden die Daten zunächst nur an die 1.
gewählte Einrichtung weitergegeben. Sollte die Aufnahme in die 1. gewählte
Einrichtung nicht möglich sein, werden die Daten an die unter 2. genannte
Einrichtung weitergegeben. Wird auch in der letzten angegebenen Einrichtung
kein Platz angeboten, verbleibt die Anmeldung bei der Samtgemeinde Spelle -
Fachbereich Bildung und Familie. Über die Weitergabe der Daten werden Sie
jeweils per E-Mail informiert.
Zum Zwecke der Ermittlung und der
Erfüllung des Bedarfs an Plätzen in Tageseinrichtungen werden der Samtgemeinde
Spelle der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der angemeldeten Kinder mit
einer Zuordnung zu der jeweils aktuell bearbeitenden Einrichtung zur Verfügung
gestellt (§14 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG). Sie können
gegen die Speicherung der Daten Widerspruch bei der jeweils aktuell
bearbeitenden Einrichtung einlegen.
Nachweise
- Nachweis
,,Berufstätigkeit''
- Nachweis
,,berufsbedingte Alleinerziehende''
Mir/Uns
ist bewusst, dass bei Falschangaben ein zugesagter Betreuungsplatz jederzeit
seitens des Trägers gekündigt werden kann.